Untersuchung zu Providerbenachrichtigungen
Nach § 169 Absatz 5 TKG müssen Internetprovider ihre Kund*innen vor Schadsoftwareinfektionen auf deren Systemen warnen, wenn das BSI die Provider darüber informiert.
Auf dieser Seite lässt du eine Meldung für den Internetanschluss generieren, über den du gerade diese Webseite besuchst:
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